Meine Kompetenz liegt nicht nur in der fachlich versierten und entsprechend kompetenten Vertretung in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht sondern auch im persönlichen Einsatz für meine Mandanten.
Dies gilt für alle von mir bearbeiteten Fälle - auch für diejenigen außerhalb des Verkehrsrechts! Ich kämpfe für Sie!
Je nach individuellem Fall setze ich mich mit Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft vor Gericht, bei Versicherungen, gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei weiteren Behörden für Sie ein.
Dabei weise ich Sie im Voraus darauf hin, wie gut oder schlecht Ihre Chancen in der Realität stehen. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
- Im Kfz-Vertragsrecht bei privaten und gewerblichen Käufern oder Verkäufen von Neuwagen oder gebrauchten Kfz aller Art.
- Im Verkehrsrecht neben der Auseinandersetzung mit der Versicherung des Unfallgegners bei der Korrespondenz mit Gutachtern, die Ihren Schaden schätzen, sonstigen Sachverständigen und der Polizei oder Staatsanwaltschaft-
Im Strafrecht - auch außerhalb des Verkehrsrechts - gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht
- In beratender Funktion vor Kündigungen gegenüber Ihrem Arbeitnehmer oder Ihrem Arbeitgeber
- In Kündigungsschutzprozessen und bei Vertragsgestaltungen aller Art
- Beim Restwertverkauf, Wiederbeschaffungswert und der sonstigen Unfallabwicklung (Standgebühren, Totalschaden, merkantiler Minderwert, Nutzungsentschädigung und Mietwagen)
Peter Steinlehner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kontakt:
Herterichstraße 55
81479 München