Das Kfz-Vertragsrecht ist Schwerpunkt in unserer Kanzlei. Dabei vertrete ich sowohl Käufer als auch Verkäufer von Fahrzeugen, egal ob Sie als Privatperson oder Kfz-Händler (Neuwagen und Gebrauchtwagen) tätig sind.
Typische Fälle sind jegliche Arten von Gewährleistungsrechten nach Mängeln. Dazu zählen verschwiegene Unfallschäden (Vorunfälle), Tachomanipulationen und alle anderen Mängel, über die vor Vertragsschluss nicht aufgeklärt wurde.
Gerne berate ich Sie jedoch auch im Vorfeld bei einem anstehenden KFZ-Kauf oder Verkauf und wirke bei der Vertragsgestaltung mit. Dadurch sind Sie davor geschützt, dass bevor es später
dann zu Problemen kommt.
Peter Steinlehner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kontakt:
Herterichstraße 55
81479 München